Endlich hat die große Koalition unseren Sicherheitskräften einen langgehegten Wunsch erfüllt. Sie bekommen den „Staatstrojaner“. Wie das trojanische Pferd, hat er sich, versteckt in einer anderen Gesetzesinitiative, in unser Rechtssystem geschlichen. Doch was kommt aus seinem Bauch hervor?
Sind es dutzende gut ausgebildeter Hacker, die für eine bescheidene Bezahlung im öffentlichen Dienst, Handys von „Gefährdern“ verwanzen? Gibt es diese „Staatshacker“ überhaupt und wer schreibt die hochkomplexe Spionage-Software?
Staatstrojaner, das hört sich gefährlicher an als es ist. Damit der Staatstrojaner auf Computer oder Smartphone gelangen kann, muss ein staatlich-verwanzter Email-Anhang geöffnet werden. Alternativ muß das Smartphone kurzfristig in die Hände der Sicherheitskräfte gelangen, damit die Spionagesoftware aufgespielt werden kann. Beides ist nicht ganz einfach bei naturgemäß misstrauischen Kriminellen!
Bei diesem schwierigen Unterfangen sollte die Staatsmacht der Versuchung widerstehen, die Grenzen des Rechtsstaates zu verlassen. Der umstrittene Ankauf der Steuer-CD’s mit den Kontodaten deutscher Bürger, die ein Konto in der Schweiz oder in Lichtenstein hatten, war schon ein Schritt in diese fatale Richtung. Am Horizont zeichnet sich jetzt eine neue Gefahr ab, wenn die erforderliche Spezialsoftware (vielleicht bezahlt mit Bitcoins) im Darknet angekauft wird. Damit würden Kriminelle zu Gehilfen des Staates.
Im Ergebnis verlangt der Einsatz eines Staatstrojaners die Mitarbeit von „Fachleuten“ die bisher eher zur Zielgruppe der Sicherheitskräfte gehörten. Die wahre Gefahr aus dem Bauch des „Staatstrojaners“ sind nicht die Hacker mit Staatsauftrag, sondern staatliches Agieren außerhalb der juristischen Kontrolle durch unser Rechtssystem.