Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bei seinem angekündigten Homeoffice-Gesetz die Erfahrungen der Coronakrise berücksichtigen. „Die derzeitige Situation führt uns deutlich vor Augen, dass Arbeitnehmer im Homeoffice genauso geschützt werden müssen wie im Betrieb“, so Heil. Das sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) so. Als „gut und richtig“, bezeichnet DGB-Vorstandsmitglied Anneliese Buntenbach das Vorhaben.
Nach Meinung des Arbeitsministers darf es „keinen Zwang zum Homeoffice geben. Auch zu Hause muss gelten: Niemand muss rund um die Uhr erreichbar sein“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Für ihn mache die Coronakrise eines deutlich: „Arbeit im Homeoffice funktioniert – in einem viel höheren Maß, als viele Arbeitgeber dachten“.
Natürlich gelte auch künftig: „Der Bäcker kann kein Recht auf Homeoffice bekommen, weil er die Brötchen nicht zu Hause backen kann“, so Heil. Aber für die, die zu Hause arbeiten könnten und wollten, werde es einen Rechtsanspruch geben.
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Zur Kritik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an dem Vorhaben sagte Heil: „Ich kenne viele Unternehmer, die wissen, dass das Angebot von Homeoffice Teil einer modernen Arbeitswelt ist.“ Diese „fortschrittlichen Kräfte“ würden den Arbeitgeberverbänden „sicher erklären, dass man von Arbeitnehmern nicht immer nur Flexibilität abfordern kann, sondern sie ihnen auch ermöglichen muss“, meint der SPD-Minister.
DGB unterstützt Heil
Der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen begrüßt den Vorstoß des Arbeitsministers, Homeoffice „auch nach der Krise zu ermöglichen“. Für mobiles Arbeiten und Homeoffice brauche man Regeln: gesetzlich, in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Und wenn beim Arbeiten zu Hause ein Unfall passiere, müsse der versichert sein. Entscheidend sei, „dass die Arbeitszeit auch zu Hause vollständig erfasst und vergütet und das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit eingehalten wird“, sagt Gewerkschafterin Anneliese Buntenbach.
„Homeoffice sollte für die Beschäftigten nach der Krise auf jeden Fall freiwillig bleiben“, fordert Buntenbach, die das „wilde Homeoffice“ während der Pandemie kritisiert. Ungeregelt führt für die Arbeitnehmervertreterin mobiles Arbeiten nur zu unbezahlten Überstunden und Dauerstress. Mobiles Arbeiten und Kinderbetreuung gleichzeitig vertrage sich nicht, meint Buntenbach. Es klappe „einfach nicht, während einer Telefonkonferenz Kinder zu betreuen, beschulen und zu bekochen“.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur