In einem juristischen Gutachten wird das Vorhaben der Bundesregierung, jeden Bürger mit einer behördenübergreifenden Nummer auszustatten, als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ eingestuft.
Das Bundesinnenministerium (BMI) möchte die Steueridentifikationsnummer künftig zusätzlich als „Personenkennziffer“ auch bei anderen Behörden nutzen. Noch im Dezember soll es dazu eine Anhörung im Bundestag geben. Wie der Spiegel berichtet, soll das „Gesetz über eine Registermodernisierung“ den Abgleich von persönlichen Daten der Bürger mit diversen staatlichen Registern ermöglichen.
Gutachten: Datenauswertung problematisch
Dieses Vorhaben stößt bei den Verfassern des Gutachtens, welches von der FDP-nahen Naumann-Stiftung veranlaßt wurde, auf Kritik. Innerhalb „von Minuten“ könnten mit „einem handelsüblichen Laptop die Daten von mehr als 83 Millionen Bürgern und Steuerpflichtigen“ aus 57 Behördenregistern verknüpft und mit „gezielten Anfragen“ ausgewertet werden. Dies sei „nicht mehr überschaubar“, heißt es in dem Gutachten.
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Die Autoren schlagen alternative Lösungen vor, etwa die Datenverknüpfung kleiner zu halten. Andernfalls bestünde die „große Wahrscheinlichkeit“, dass das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht „für nichtig erklärt“ wird.
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Quelle: dts