Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge sollen künftig von Fahrverboten ausgenommen werden. Das sind die mit öffentlichen Mitteln umgerüsteten Fahrzeuge von Handwerkern und Lieferdiensten. Ebenfalls ausgenommen: Polizei und Feuerwehr.
Das geht aus dem Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hervor, der bei der Kabinettsklausur in Potsdam beschlossen werden soll und über den die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichten.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollen Fahrzeuge mit Stickstoffdioxidemission von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb von Fahrverboten ausgenommen werden. Laut Entwurf bezieht sich dies auf Euro-4, Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge. Weitere Ausnahmetatbestände umfassen Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen aus öffentlichen Geldern gefördert wurde. Auch Krankenwagen und Polizeifahrzeuge sollen von den Fahrverboten ausgenommen werden.
Die Bundesregierung hatte zuletzt ein Förderprogramm für Hardware-Nachrüstungen bei Nutzfahrzeugen aufgelegt. Die Ministerin plant darüber hinaus, wie bereits angekündigt, eine Klausel zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten. Laut Gesetzentwurf sollen in Gebieten, in denen ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet wird, kein Fahrverbot erforderlich sein. Die Entscheidung bleibe aber bei den zuständigen Behörden vor Ort.