Kaum hat sich Verkehrsminister Scheuer in der Süddeutschen Zeitung selbst gelobt: „Ich mache gerade Druck, dass bis Ende 2018 auch wirklich alle versprochenen 5,3 Millionen Autos nachgebessert werden“, kommt das ARD-Wirtschaftsmagazin „plusminus“ mit peinlichen Enthüllungen daher.
Bei der Verkehrsministerkonferenz am 20. April in Nürnberg forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Autohersteller auf, sich an gegebene Zusagen zu halten. Darüber hinaus betonte der Minister, dass die Zeit drängt: „Ich werde mir wöchentlich Ergebnisse vorlegen lassen, was jetzt erfolgt ist von den Zusagen und Versprechen.“
In der SZ sagte Scheuer: „Ich vertraue darauf, dass die Hersteller ihren Job machen. Dieses Vertrauen ehrt ihn, dürfte aber seit der Ausstrahlung eines Beitrages im ARD-Wirtschaftsmagazins „plusminus“ am 25. April schwer ins Wanken geraten.
Noch Anfang 2018 Tricksereien bei Audi
Nach Ansicht von „plusminus“ geht die Bundesregierung sehr schonend mit den Autobauern um. Geldbußen für Softwarebetrug mußten diese bisher nicht bezahlen. Die Redaktion weist an einem realen Fall nach, dass noch Anfang 2018 bei Audi manipulierte Motoren eingebaut wurden. Das ARD-Magazin bezieht sich auch auf eine Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes aus dem Januar 2018, in der es heißt: „Auch bei neueren Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotoren ist eine illegale Abgassoftware verbaut.“
Experte: Rechtslage ist eindeutig
Die Europäische Union hat bereits 2007 eine Verordnung (EG Nr. 715/2007) erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert. Diese sollen „abschreckend“ sein.
Aber auch die deutschen Gesetze sehen Strafen in einem solchen Fall vor. „Die Rechtslage ist so, daß ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschaltvorrichtung in Verkehr bringt, je Fahrzeug bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen muß“ , so Professor Martin Führ in plusminus. Der Rechtswissenschaftler war Gutachter im Abgas-Untersuchungsausschuß des Bundestages.
Verkehrsministerium mauert bei Bußgeldern
Das ARD-Wirtschaftsmagazin kann nachweisen, daß diese Rechtslage dem BMVI schon länger bekannt ist. Das zuständige Kraftfahrtbundesamt hätte Bußgelder bis zu 12 Milliarden Euro verhängen können! Doch das Bundesverkehrsministerium wollte keine Sanktionen.
Ganz im Gegenteil, das Ministerium versuchte, mögliche Bußgeldansprüche des Staates gegen die Hersteller vor der Öffentlichkeit zu verbergen. So rüffelte die Pressestelle des BMVI im Juli 2016 eine zu auskunftsfreudige Fachabteilung: „Die Höhe der in der Antwort erwähnten möglichen Bußgelder könnten medial größere Beachtung finden.“
Haftet jetzt der deutsche Steuerzahler ?
Die EU-Kommission hat bereits Ende 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, um die fälligen Sanktionen zu erzwingen. Die Sprecherin der Kommission, Lucia Caudet, erklärt gegenüber Plusminus: „ Alles was wir tun können ist zu fordern, dass EU-Gesetze respektiert werden.“ Sollte Deutschland das Verfahren verlieren, müsste der Steuerzahler die Strafe bezahlen und die eigentlich Schuldigen hätten eine Menge Geld gespart. Zu den bereits durch Wertverlust geschädigten Dieselfahrern käme dann noch der geschädigte Steuerzahler. Keine guten Aussichten.
Quelle: ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus vom 25.4.2018
Link zum Video aus der Plusminus-Ausgabe vom 25.4.2018
1 Kommentare
Irgendwie scheint das in den USA besser zu funktionieren. Da gab es schon Strafen vom Staat und hohe Entschädigungen für die Diesel-Besitzer.
Comments are closed.