Am Donnerstag beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit eine Grundgesetzänderung, mit der speziell Schulen durch Investitionen in Milliardenhöhe für die Digitalisierung fit gemacht werden sollen.
Für den Gesetzentwurf stimmten 580 Abgeordnete, nur 87 dagegen und drei enthielten sich. Nötig war eine Zweidrittelmehrheit, also 473 Stimmen. Zukünftig soll sich der Bund bei der Finanzierung von Bildungsinfrastruktur, der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und der Verbesserung des Nahverkehrs finanziell besser beteiligen können.
Ein Schwerpunkt: Die Förderung von Ganztags- und Berufsschulen sowie von Betreuungsangeboten. Das Geld soll in die Digitalisierung der Schulen fließen, unter anderem für Notebooks, Server und ein schuleigenes WLAN.
Bundesmittel für den kommunalen Ausbau
Weitere Ziele der Grundgesetzänderung sind Bundeshilfen, die den Kommunen beim Bau von bezahlbarem Wohnraum helfen und die Bereitstellung von Finanzmitteln für den Ausbau des Nahverkehrs.
Eine letzte Hürde muss die Grundgesetzänderung noch nehmen – den Bundesrat. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da die Bundesländer für die Bildung verantwortlich sind. Vor allem Baden-Württemberg sträubt sich bisher gegen diese Grundgesetzänderung.
Kretschmann: Grundgesetzänderung ist „Murks“
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisiert die Grundgesetzänderung: „Klar ist, die Länder brauchen mehr Geld für die Bildung“, sagt er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Aber der Weg, der jetzt vom Bund eingeschlagen wird, ist der falsche. Damit das Geld fließt, brauchen wir keine zentralistische Grundgesetzänderung“. Kretschmann bezeichnete die beschlossene Regelung als „Murks“. Es gehe dabei nicht um Geld des Bundes, sondern vielmehr um Gemeinschaftssteuern, also gemeinsame Mittel der Länder und des Bundes. Diese müssten einfach nur so verteilt werden, „dass jede Ebene ihren Aufgaben auskömmlich nachkommen kann“, sagte der Grünen-Politiker.
Den Ländern drohen hohe Folgekosten
„So hat es das Grundgesetz längst vorgesehen, und zwar über den Artikel 106.“ Die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) habe überdies bereits vor zwei Jahren einen Milliarden-Betrag ‚ins Schaufenster‘ gelegt, der längst hätte fließen können, erklärt der Ministerpräsident. Wenn der Bund nun andeute, dieses Geld würde nur mit der Grundgesetzänderung kommen, „dann grenzt das an Erpressung“, so der Grünen-Politiker.
Besonders scharf kritisierte Kretschmann die vorgesehene anteilige Finanzierung: „Für jeden Euro des Bundes müssten die Länder einen eigenen dazu tun. Und die Projektmittel wären befristet“. Im Zweifel müssten die Länder dann in drei oder fünf Jahren die ganzen Kosten tragen, kritisiert er. „Diesen Murks machen wir nicht mit“, so Baden-Württembergs Ministerpräsident in seinem Statement.
Schleswig-Holstein sieht Nachbesserungsbedarf
Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert Nachbesserungen an der Grundgesetzänderung zur Lockerung des bildungspolitischen Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern. „Darüber wird in einem Vermittlungsverfahren zu reden sein“, sagt er gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Günther kündigt an, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen.
„Aus Sicht Schleswig-Holsteins gibt es noch Gesprächsbedarf“, so Günther. Besonders störe ihn, dass „in letzter Minute noch Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, die mit den Ländern nicht abgestimmt waren“.
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Mit Material der dts-Nachrichtenagentur