Mit 574 Stimmen bestätigte am Donnerstag der Bundestag in namentlicher Abstimmung den Kompromiss zum Digitalpakt für Schulen. Damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.
Vorausgegangen waren zähe Verhandlungen im Vermittlungsausschuß zwischen Bund und Ländern über eine Änderung des Grundgesetzes. Zukünftig kann der Bund den Ländern bei der Finanzierung von Schulen und Bildungseinrichtungen unter die Arme greifen. Auch damit verbundene, befristete Aufgaben können dann, nach Änderung des Artikels 104c GG, vom Bund übernommen werden.
Die von den Bundesländern abgelehnte Grundgesetzänderung mit der Formulierung: „zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ wurde gestrichen. Damit haben sich die Länder beim Punkt „Bildungshoheit“ durchgesetzt.
Kontrollrechte geklärt
Bei den bis zuletzt umstrittenen Kontrollrechten zur zweckgebundenen Verwendung der Bundesmittel erreichte der Vermittlungsausschuss am Mittwoch ebenfalls eine Einigung. So darf die Bundesregierung von den Ländern Berichte und anlaßbezogen auch die Vorlage von Akten verlangen.
50:50 Regelung gestrichen
Auch ein weiterer Streitpunkt konnte vom Vermittlungsausschuß aus dem Weg geräumt werden. Geplant war eine Finanzbeteiligung in gleicher Höhe durch die Länder bei Finanzierungen im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs. Der jetzt vorgeschlagene Artikel 104b des Grundgesetzes regelt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereit gestellt werden.
Bundesrat muß noch zustimmen
Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch hier bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit für den Digitalpakt. Aber das ist bei der Abstimmung über den Einigungsvorschlag bei der nächsten Sitzung am 15. März 2019 wohl nur eine Formsache.
Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Herman Gröhe (CDU), betonte die rasche Einigung im Vermittlungsausschuß und sagte: „Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen und den Schulen in unserem Lande zu Gute kommen.“