Gesetze sollen sprachlich richtig und verständlich sein. Profis in Sachen Sprache versuchen den Bundesministerien bei der Erreichung dieses Ziels zu helfen.
Seit 2009 gibt es im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Expertengruppe für sprachlich gut ausgearbeitete Gesetzestexte, die auch andere Ministerien berät. Diese sogenannte „Gesetzesredaktion“ im BMJV besteht aus zwei Gruppen. Zum einen dem Redaktionsstab Rechtssprache der Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH, einem eigenständigen Unternehmen und zum anderen dem Sprachbüro des BMJV.
Sprachexperten begleiten Gesetzesvorhaben
Bei der Vorbereitung der neuen Gesetze und Verordnungen prüfen diese Experten sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit der Texte. Dabei ist das Sprachbüro des Justizministeriums für die hauseigenen Entwürfe zuständig und der Redaktionsstab Rechtssprache für die Entwürfe aller anderen Bundesministerien.
Die Ministerien sollen die Sprachexperten zwar frühzeitig einbinden, müssen das aber nicht. Erst wenn der Gesetzesentwurf dem Bundeskabinett vorgelegt wird, ist eine Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit rechtlich zwingend vorgeschrieben.
Bundestag hat eigene Experten
Für die sprachliche Beratung im Parlament gibt es eine eigenständige Expertengruppe im Deutschen Bundestag, welche die vorgelegten Gesetze und Verordnungen noch einmal auf ihre sprachliche Verständlichkeit überprüft. Diese Prüfung ist in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages so vorgeschrieben. Für alle drei Expertengruppen gilt, sie arbeiten nach gemeinsam entwickelten sprachlichen Standards.
Der Kommentar:
Ganz schön aufwändig und kostenintensiv, dieses Prüfungsverfahren. Wenn man Gesetzestexte einmal liest (aber wer liest so einen Text schon freiwillig) beschleichen den Leser schon Zweifel am Erfolg dieser löblichen Einrichtung.
Recht verständlich zu machen, ist auch unser Anliegen bei JUDID. Aber was heißt „verständlich“? Verständlichkeit kann sich auf eine einfachere Wortwahl beschränken, oder aber den Sinngehalt eines Gesetzestextes für die Bürger erklären. Mir scheint die erste Erklärungsvariante bei der „Sprachberatung“ des Gesetzgebers plausibler zu sein, als eine verständliche Enthüllung der Gesetzesinhalte.
Hinter verklausulierter Juristensprache verbergen sich häufig Inhalte, über die Politiker nicht so gerne reden. Es sind Inhalte wie Steuer- oder Abgabenerhöhungen, die sich beim Wahlvolk nicht gut verkaufen lassen. Als Beispiel sei die EEG-Abgabe genannt, die nicht direkt kassiert wird. Die Energieversorger werden als unfreiwillige Inkassostelle vorgeschoben. Die Stromgiganten sind dann an den höheren Strompreisen schuld und die tüchtigen Politiker tun etwas für die Umwelt. Zahlen muss aber schlussendlich der Bürger, egal wie und wo man es versteckt und wie schön der Gesetzestexte formuliert sind.