Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt aktuell die Musterklage eines Seniors aus Hessen. Es geht um eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung. Mit einer Entscheidung der Bundesfinanzhofes in dieser wichtigen Frage rechnen die BdSt-Experten schon für Ende Mai.
Am 19. Mai soll die mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof (BFH) in München stattfinden. Schon Ende Mai könnte dann die Entscheidung des obersten deutschen Finanzgerichts vorliegen. „Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
BFH überprüft Berechnungsmethode
Streitpunkt ist die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, die seit 2005 angewendet wird. Strittig ist die von den Finanzämtern verwendete Berechnungsmethode. Dabei legt das Finanzministerium in Berlin einen anderen Maßstab an, als unabhängige Steuerexperten. Nach Meinung des Steuerzahlerbundes berechnen die Beamten des Ministeriums diverse Steuerfrei- und Pauschbeträge zu Ungunsten der Senioren. Jetzt rechnet der Bundesfinanzhof nach und prüft die Rechtmäßigkeit der amtlichen Berechnungsmethode.
142.000 Einsprüche von Senioren
Bisher liegen über 142.000 Einsprüche gegen falsche Steuerbescheide von Senioren vor. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Das Ergebnis ist für den Chef des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, keine Überraschung. Er erklärte dazu in Berlin: „Das verwundert gar nicht! Schließlich vermuten Experten schon seit Jahren, dass es bei Renten zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.“
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Hintergrund: Eine sogenannte Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und diese Rentenanteile bei der Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen.
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PM BdSt vom 27.4.2021