Wer die Musik bestellt, der muß sie auch bezahlen. Daran erinnert das Landgericht Bonn, durch die Zustellung diverser Klagen, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Es geht um noch offene Rechnungen für die im Januar von seinem Ministerium bestellten Schutzmasken.
Spahn hatte im Frühjahr, auf dem Höhepunkt der Coronakrise, für über eine Milliarde Euro Schutzmasken in einem sogenannten „Open-House-Verfahren“ bestellt. Dabei kann die Behörde, zu von ihr festgelegten Rahmenbedingungen, Aufträge an jedes geeignete Unternehmen vergeben. Die sonst übliche Ausschreibung des Auftrages entfällt.
Abnahmepreis garantiert
Das Bestellvolumen der insgesamt 738 Aufträge umfaßte ca. 200 Millionen FFP2-Masken und über 60 Millionen einfache OP-Masken. Den Auftragnehmern wurde ein Abnahmepreis von 4,50 Euro (netto) je Maske der Schutzklasse FFP2, bei Lieferung zu einem bestimmten Termin, garantiert.
20 Klagen gegen den Bund
Mehrere Maskenlieferanten klagen jetzt beim Landgericht Bonn gegen das Gesundheitsministerium. Es geht um die gelieferten und noch nicht bezahlten Schutzmasken. Nach einem Bericht des Wirtschaftsmagazins Capital liegen inzwischen 20 Klagen vor. Laut Gericht wurde ein Großteil davon dem Ministerium bereits zugestellt. Dieses soll sich jetzt äußern.
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Bei den klagenden Unternehmen handelt es sich um kleinere oder mittelgroße Maskenlieferanten. Der Streitwert der meisten Klagen liegt zwischen 500.000 Euro bis zu einer Million Euro. Eine Forderung beträgt sogar 2,5 Millionen Euro.
Geringe Qualität – zu hoher Preis ?
Ein Teil der angelieferten Schutzmasken sei nicht zu gebrauchen, bemängelte das säumige Ministerium und beauftragte den TÜV mit einer Kontrolle der Lieferungen. Außerdem schaltete die Behörde eine Prüffirma ein. Dabei wurde klar, dass der zugesagte Preis von 4,50 Euro je FFP2-Maske aus heutiger Sicht viel zu hoch war. Derartige Masken sind in China, so das Wirtschaftsmagazin, schon für weniger als einen Euro zu haben.
Inhaltlich wollte sich das Gesundheitsministerium zu den Vorgängen nicht äußern. Man werde im gerichtlichen Verfahren dazu Stellung nehmen, teilte ein Sprecher des Ministeriums nur mit.
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Quelle: dts