Die Datenschutzkonferenz (Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder), veröffentlicht regelmäßig Auslegungshilfen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
In den Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wiedergegeben.
Auf der Internetseite des bayerischen Landesamtes für Datenschutz (BayLDA) finden Sie Hinweise für die Umsetzung der DS-GVO speziell für kleine Unternehmen und Vereine. Dort werden die wesentlichen Anforderungen an diese Unternehmen/Vereine exemplarisch zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
In den vorgestellten Mustern wird der vereinfachte Regelfall angenommen. Weitere Erläuterungen zu den Anforderungen befinden sich auf der Rückseite des jeweiligen Papiers. Zu beachten ist, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle Anforderungen erfüllen muss und sich auch der Umfang, wie die einzelnen Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogen unterscheiden.
Die Kurzpapiere zur neuen DS-GVO können beim BayLDA abgerufen werden:
https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html