Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) dringt auf eine rasche Neuregelung der Datenübermittlung in die USA und Datenschützer Stefan Brink warnt vor hohen Bußgeldern, wenn EU-Unternehmen weiterhin rechtswidrig personenbezogene Daten in die USA übermitteln.
Die europäischen Unternehmen benötigten eine rasche Lösung für die vom EuGH gekippte „Privacy Shield“-Vereinbarung zwischen der EU und den USA, sagt der baden-württembergische Datenschutzbeauftrage Stefan Brink. Er bezeichnete im Handelsblatt die Möglichkeiten für einen legalen Datentransfer als „sehr beschränkt“.
DSGVO wird ignoriert
In „zahllosen Fällen“ verstoßen Unternehmen momentan gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sagt Brink, etwa dadurch, dass US-Dienstleister von EU-Unternehmen trotz fehlender Datenschutz-Vereinbarung weiter eingesetzt werden. Dabei geht es um die nicht mehr zulässige Übermittlung von personenbezogene Daten in die USA. Auch der Einsatz von Standard-Vertragsklauseln ohne die erforderlichen zusätzlichen Garantien bleibe rechtswidrig, so der erfahrene Datenschützer.
EuGH-Geduld hat Grenzen
Brink warnt, der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde eine „längere Untätigkeit“ der Aufsichtsbehörden auf Dauer nicht hinnehmen. Diese drücken bei Bußgeldern bisher beide Augen zu, da sie wissen, dass viele Unternehmen auf ihre US-Dienstleister wie Microsoft, Amazon Webcloud Services, Facebook oder Google angewiesen sind.
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BDI sieht Versäumnisse
Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, übt im Handelsblatt heftige Kritik an den politisch Verantwortlichen. Diese hätten, nach der EuGH-Entscheidung, den Unternehmen „einseitig“ die Verantwortung dafür übertragen, ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, ohne ihnen jedoch zugleich ein praktikables Instrumentarium an die Hand zu geben.
Die BDI-Geschäftsführerin betont in der Zeitung die „überragende Bedeutung“ des Datenverkehrs für die deutsche Exportwirtschaft und sagt: „Insbesondere wegen der Wichtigkeit der USA als Investitionsstandort und Exportmarkt sowie als Anbieter innovativer und leistungsfähiger globaler IT-Services ist ein einfacher und rechtssicherer transatlantischer Datentransfer für die deutsche Industrie essenziell“.
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Hintergrund
Die Luxemburger Richter hatten im Juli 2020 den bisherigen Datenschutzschild für ungültig erklärt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen nicht gewährleistet seien. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
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Quelle: dts-Material