Nur zwei Tage nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf legt die Stadt eine neue, jetzt wohl rechtskonforme „Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Virus SARSCoV-2 (sog. „Corona-Virus“) vor.
Die neue Düsseldorfer Masken-Verfügung gilt ab Mittwoch (11.11.). Vom ganzen Stadtgebiet ist nicht mehr die Rede, sondern nur noch von „stark frequentierten Teilen der Stadt“. Das macht Sinn, da die Stadt aktuell von „unklaren Ansteckungswegen“ ausgeht.
Stark frequentierte Stadtteile
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske erstreckt sich nun auf die Altstadt, die Stadtmitte, Schadowstraße und die Königsallee täglich zwischen 10 und 19 Uhr sowie auf den Konrad-Adenauer-Platz und den Bertha von Suttner-Platz (6 bis 22 Uhr). Die Stadt begründet ihre Entscheidung mit erhöhtem Personenaufkommen während der Ladenöffnungszeiten (10 bis 19 Uhr).
Hauptbahnhof nur mit Maske
Auch auf den Plätzen vor und hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof sei ein erhöhtes Personenaufkommen zu verzeichnen (Berufspendler, Passanten und sonstige ständig präsente Personengruppen). Deshalb wird auch dort von 6 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht angeordnet. Hinweisschilder erinnern an das Tragen der vorgeschriebenen Alltagsmaske.
OB Keller appelliert an Vernunft
Obwohl in verschiedenen Teilen des Düsseldorfer Stadtgebiets (u.a. Stadtteilzentren) ein erhöhtes Personenaufkommen bestehen würde, ließen sich dort die gerichtliche geforderten „objektiven Parameter“ nicht rechtssicher bestimmen, heißt es in der Presseerklärung der Stadt. Daher besteht an diesen Stellen keine Maskenpflicht mehr. So appelliert Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller an die Vernunft der Bürger*innen: „Bitte seien Sie weiterhin so verantwortungsbewusst und tragen freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete.“
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Quelle: PM Stadt Düsseldorf