Der Erlass der neuen Elektrokleinstfahrzeugverordnung steht kurz bevor. Doch Vorsicht beim Kauf von E-Scootern! Es könnte sein, dass Sie ihn zukünftig nicht nutzen dürfen.
Nur mit Betriebserlaubnis
Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrsministeriums muss jedes Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ohne diese darf es nicht in Betrieb genommen werden. Es gibt gleich zwei Versionen von dieser Betriebserlaubnis. Zum einen die allgemeine Betriebserlaubnis, die durch den Hersteller beantragt wird und damit für alle produzierten Fahrzeuge eines Modells gilt und dann noch alternativ eine Einzelbetriebserlaubnis.
Die bisher verkauften E-Scooter verfügen über keine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis, da für die Beantragung durch die Hersteller eine gültige Rechtsverordnung existieren müßte. Diese gibt es bisher noch nicht. Also müsste der Halter des E-Scooters eine Einzelbetriebserlaubnis bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle beantragen. Diese könnte er jedoch erst mit einem positiven Gutachten einer technischen Prüfstelle, wie beispielsweise dem TÜV, erhalten.
Technische Vorraussetzungen
Ob das Gutachten bei der Prüfstelle positiv ausfällt könnte bereits am Geschwindigkeitslimit scheitern. Der Referentenentwurf der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr sieht eine Höhstgeschwindigkeit von 20 km/h für die Elektroscooter vor. Ein bekannter Kickscooter wie bespielsweise der Segway ES2 verfügt jedoch über eine Höhstgeschwindigkeit von 25 km/h und wäre damit zu schnell. Weitere technische Vorraussetzungen wie die Bremswirkung, Licht, Hupe und weitere Sicherheitsanforderugen müssen dann natürlich auch noch gemäß der Verordnung erfüllt sein.
Fazit
Alles in allem, dürfte es beim jetzigen Entwurf sehr schwierig werden, die meisten jetzt im Handel befindlichen E-Scooter später legal auf öffentlichen Straßen und Wegen zu betreiben. Zudem könnte es sein, daß der Käufer einen hohen Aufwand treiben muss, nur um für seinen Elektroroller später eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Ein Kauf vor dem Erlass der Verordnung sollte daher gut überlegt sein.
Quelle: