Neues Jahr, neue Gesetzgebungsvorhaben. Während sich Deutschland mit der Regierungsbildung schwer tut, läuft die europäische Administration zur Höchstform auf. Zwei ihrer Gesetzgebungsvorhaben haben das Potential im neuen Jahr für Ärger zu sorgen.
Die Europäische Union ist eine Schönwettergemeinschaft. Wenn Geld verteilt wird, sind alle da. Wenn Flüchtlinge verteilt werden sollen, sind viele Mitglieder weg. Das Vetorecht bei gemeinsamen Gesetzesvorhaben nehmen alle EU-Mitglieder gerne in Anspruch. Eine Einmischung in innere Angelegenheiten verbitten sie sich aber, wenn es um die Durchsetzung unliebsamer Beschlüsse geht. Jetzt sind zwei neue Gesetzgebungsinitiativen in Planung, die sich für Pendler und Reisende negativ auswirken dürften.
Einführung einer europaweiten Maut
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG vorgelegt. Geplant ist eine einheitliche Maut für ganz Europa. Zukünftig sollen neben LKW’s auch alle PKW’s, Kleintransporter und Busse zur Mautkasse gebeten werden. Die Höhe der fälligen Maut richtet sich dann, so der EU-Vorschlag, nach der Länge der gefahrenen Strecke. Bei der geänderten Richtlinie wird das Verursacher- und Nutzerprinzip eingeführt. Auf diese Weise will die EU-Kommission CO2-Emmisionen verringern und die Staubildung reduzieren. Zukünftig werden von den Nutzern der Autobahnen „Staugebühren“ (nur für die betroffenen Strecken) in die Maut eingerechnet. Dazu kommen noch Gebühren für die Luftverschmutzung und das „Abrollgeräusch auf dem Straßenbelag“ wegen der Lärmbelastung. Das ist nur eine kleine Auswahl der in die Maut einzurechnenden Kosten. Soweit die Planungen der EU-Kommission, die soeben dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt wurden.
Pendler werden doppelt zur Kasse gebeten
Die Einführung einer entfernungsabhängigen Maut wird besonders Pendler hart treffen. Schon jetzt werden sie an der Tanksäule, unter anderem mit dem Umweltargument, steuerlich zur Kasse gebeten. Zur Erinnerung: von einem Euro für Benzin gehen laut AvD 65,72 Cent an den Fiskus!
Da die Einnahmen aus der Kraftstoffbesteuerung nicht für den Straßenbau und die Instandhaltung zweckgebunden sind, werden sie im normalen Bundeshaushalt anderweitig verteilt. Sollten die Planungen der EU-Kommission Realität werden, wird es für Berufspendler teuer. Sie sind, anders als Gelegenheitsfahrer, auf schnelle Verkehrsverbindungen wie Autobahnen und Bundesstraßen angewiesen.
Die EU-Mautpläne sind unmoralisch
Die heute oft fehlende Flexibilität bei der Wahl des Wohnortes (Wohnungsmangel) und die von der Wirtschaft geforderten Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes, führen in der Folge zu einem immer höheren Verkehrsaufkommen durch pendelnde Arbeitnehmer. Es ist unmoralisch, durch eine verfehlte Wohnungs- und Verkehrspolitik einen derartigen Zustand herbeizuführen und dann davon auch noch mit einer Maut zu profitieren.
Zoll sammelt Daten zu mitgeführten Barmitteln
Auch auf Reisende kommt Ungemach aus Brüssel zu. Es geht um die „Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden“. Diese Verordnung soll die EU-Richtlinie 2015/849 ergänzen. Zollbehörden können danach künftig Informationen über mitgeführte Barmittel sammeln und diese an die Finanzbehörden der EU-Staaten weitergeben oder auch an Drittstaaten. Weitergegeben werden neben persönlichen Daten auch Angaben zur Herkunft des Geldes und die geplante Verwendung, wenn es sich um Beträge von 10.000 Euro oder mehr handelt. Bei Verdacht auf einen kriminellen Hintergrund kann auch bei Beträgen unter 10.000 Euro eine Meldung an die jeweilige Finanzbehörde erfolgen.
„Barmittel“ ist mehr als nur Geld
Als Barmittel sollen zukünftig nicht nur Geldscheine und Münzen gelten, sondern auch Goldmünzen und Goldbarren, außerdem Schecks, Solawechsel , Zahlungsanweisungen, Reiseschecks und Guthabenkarten die nicht mit einem Konto verbunden sind. Doch damit nicht genug: Sollten Zöllner den Eindruck haben, es könnte ein krimineller Hintergrund vorliegen, können die Barmittel bis zu 30 Tagen beschlagnahmt werden. Gerechtfertigt wird die Bargeld-Kontrolle an der Grenze mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Fatale Folgen für ein gemeinsames Europa
Gesetzesvorhaben wie die jetzt Geplanten, führen bei den betroffenen Bürgern zu Europa-Verdrossenheit und sie stärken den rechten Rand im Parteienspektrum. Sie stärken Politiker, die ein gemeinsames Europa ablehnen.
Die EU-Institutionen sollten sich besinnen und Regelungen für statt gegen die Bürger zu machen. Regelungen für mehr Persönlichkeitsrechte und demokratischer Mitsprache, statt immer mehr Kontrolle und Abgaben. Das wäre die beste Werbung für ein gemeinsames Europa.
In diesem Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern ein erfolgreiches Jahr 2018.
Ihr
Ralf Borowski
Chefredakteur
Tipp: Lesen Sie auch „EU-Maut mit Schadenverursacher-Umkehrungsprinzip“,
den satirischen Blick auf die neue EU-Mautverordnung.