Die Feiern sind vorbei, die Sektgläser sind leer. Der Weg zum Standesamt ist ab 1. Oktober für lesbische und homosexuelle Paare endlich frei. Was bringt den jungverheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren der juristische Alltag?
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Danach können männliche und weibliche Paare nunmehr die Ehe schließen.
Keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr
Die bisherige Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem bisher geltenden Lebenspartnerschaftsgesetz ist dann nicht mehr möglich. Wenn bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht, kann diese in eine gleichgeschlechtliche Ehe umgewandelt werden. Vor dem zuständigen Standesamt müssen die Paare erklären, zukünftig eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Rechte und Pflichten
Die Eheschließung beinhaltet für gleichgeschlechtliche Paare genauso wie für heterosexuelle Paare Rechte und Pflichten. Es werden z.B. Unterhaltspflichten begründet, was bedeutet, dass bei Trennung oder Scheidung ein Ehepartner zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden kann. Im Scheidungsfall werden die Rentenanwartschaften auch bei der gleichgeschlechtlichen Ehe aufgeteilt. Leben die Paare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens geklärt werden müssen, welcher Ehepartner zugewinnausgleichsverpflichtet ist.
Ehevertrag auch für gleichgeschlechtliche Paare sinnvoll
Für jede gesetzliche Ehe gelten die familienrechtlichen Vorschriften. Diese Regelungen passen manchmal nicht mit den persönlichen Lebensumständen zusammen. Da hilft ein Ehevertrag weiter. Um die gesetzlichen Vorschriften aus dem Familienrecht abzuändern kann auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Dieser kann sowohl vor der Eheschließung, aber auch während einer Ehe geschlossen werden. Selbst im Falle von Trennung und Scheidung ist eine ehevertragliche Regelung noch möglich.
Ehe für alle – Scheidung für alle
In der emotionalen Hochphase vor der Hochzeit ist es häufig schwierig, Vereinbarungen zu treffen, die im Zusammenhang mit dem Scheitern der Ehe stehen. Viele angehende Eheleute sind sich häufig nicht sicher, wie sie ihre gemeinsame Zukunft gestalten wollen. Immer mehr Paare schließen bereits vor ihrer Ehe einen Ehevertrag, was bei einem großen Altersunterschied oder bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen sinnvoll ist. Bei unterschiedlicher Nationalität der zukünftigen Ehepartner macht es auch Sinn, eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht für die Eheschließung zu vereinbaren, damit Rechtsicherheit geschaffen werden kann.
Der Ehevertrag als Rettungsanker
Am häufigsten werden Eheverträge abgeschlossen, wenn die Ehe bereits gescheitert ist und es darum geht, über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich Hausrat usw. Vereinbarungen zu treffen. Durch diesen Ehevertrag – die so genannte Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvereinbarung – können die Scheidungs-folgesachen einvernehmlich und außergerichtlich geregelt werden. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich allein schon aus finanziellen Gründen, da die streitige Durchführung mit deutlich höheren Kosten verbunden ist und das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge zieht.
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