Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, können sich das Fett bald auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse absaugen lassen.
Dies geht aus einem Brief des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ hervor, in dem sich Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen auf neue Behandlungsmethoden verständigt haben. In dem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der der Funke-Mediengruppe vorliegt, heißt es: „Die Leistung steht den betroffenen Frauen mit Stadium 3 ab dem 1. Januar 2020 zur Verfügung“. Bis zu drei Millionen Frauen leiden unter einer Fettverteilungsstörung.
Zunächst befristet bis 2024
Besonders schwer betroffene Frauen „haben den höchsten Leidensdruck und für sie gibt es keine akzeptablen therapeutischen Alternativen“, schreibt der Vorsitzende des Ausschusses, Josef Hecken. Bei ihnen wird die Fettabsaugung – in der Fachsprache: Liposuktion – zunächst befristet bis 2024 eingeführt. Bis dahin soll eine wissenschaftliche Studie vorliegen, die Aussagen darüber gibt, welchen medizinischen Nutzen und welche möglichen gesundheitlichen Schäden der Eingriff hat. Bislang ist dies nach Auffassung der Experten im Ausschuss unklar, weshalb der Eingriff noch nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird.
Frauen, bei denen die „Lipödem“ genannte Krankheit im Stadium 1 oder 2 auftritt, können allerdings noch nicht von der neuen Regelung profitieren.
Ein Erfolg für Jens Spahn
Der Gesundheitsminister begrüßt die Entscheidung: „Das ist eine gute Nachricht für Tausende Frauen, die unter krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden. Endlich hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss bewegt und ermöglicht Hilfe für die besonders betroffenen Patientinnen.“
Der Minister hatte zuvor Druck auf den Ausschuss ausgeübt und angekündigt, sein Ministerium werde künftig allein und ohne Zustimmung des Ausschusses darüber entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen. Eine entsprechende Regelung sollte in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) aufgenommen werden, welches schon im Bundestag beraten wird. Diese Pläne will Spahn laut dem Bundesgesundheitsministerium jetzt zurückziehen.
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R.B., dts-Nachrichtenagentur