Der Bedarf an Fachkräften macht es möglich. Die Koalitionäre haben sich auf Eckpunkte für eine legale Einwanderung geeinigt und die Weichen für ein „Fachkräftezuwanderungsgesetz“ gestellt. Ein Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vorgelegt werden.
Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung sollen nach Deutschland einwandern können. Die Einreiseerlaubnis wird für sechs Monate gelten, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung des Gesetzesvorhabens am Dienstag in Berlin. Weitere Bedingung ist, daß die Zuwanderer über ausreichende finanzieller Mittel während der Jobsuche verfügen, um eine Einwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern.
EU-Arbeitsmarkt besser nutzen
„Dabei gilt es zuallererst darum, die inländischen Potentiale auszuschöpfen und den europäischen Bewerbermarkt mit der Freizügigkeit noch besser zu nutzen“, sagte Seehofer. Für ihn reicht das aber noch nicht, um Wirtschaftswachstum, Stabilität und die sozialen Sicherungssysteme zu erhalten „Deshalb brauchen wir ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten“, erläuterte der Innenminister.
Keine Vermischung von Asyl und Einwanderung
Die Große Koalition will bei dem geplanten Gesetz jedoch weiter zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht unterscheiden. Ein „Spurwechsel“ vom Asyl- zum Einwanderungsrecht ist nicht vorgesehen. Bei geduldeten Asylbewerbern halte man an der Trennung fest, so Horst Seehofer. „Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind“, fügte er hinzu. Den von der SPD geforderten „echten Spurwechsel“ wird es also nicht geben.