Die Einigung der Bundesregierung auf die Eckpunkte für ein neues Einwanderungsgesetz hat eine einschränkende Wirkung auf das Recht auf Familiennachzug der betroffenen Fachkräfte. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ in ihrer Donnerstagsausgabe unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI).
„Der 6-monatige Aufenthaltstitel zur Suche eines Arbeitsplatzes berechtigt nicht zum Familiennachzug“, heißt es in der Antwort des BMI. Wenn die Fachkraft innerhalb der 6 Monate einen Arbeitsplatz gefunden habe, bestehe die Möglichkeit des Familiennachzugs, wenn der Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen werde und der Ausländer den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraums für sich und die Angehörigen seiner Kernfamilie, Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, sichern könne, so das BMI.
Aufenthaltsgenehmigung befristet
„Die neu zu schaffende Regelung wird auf 5 Jahre befristet, um anschließend eine Evaluierung dieser Regelung vorzunehmen“, so das BMI auf eine Nachfrage der Zeitung. Dies erfolge unter anderem auch mit Blick auf mögliche konjunkturelle Veränderungen. „Damit ist jedoch nicht verbunden, dass Personen, die aufgrund dieser Möglichkeit hier einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren verlieren“, teilt das Innenministerium auf die Anfrage hin mit. Die genauen Details der neu zu schaffenden Regelungen seien im Einzelnen noch zu vereinbaren.
Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMI sieht neben der Fachkräftegewinnung noch einen Vorteil in dem neuen Gesetz, „dass insbesondere langjährig Geduldete, die unser Land unverschuldet nicht verlassen können und bereit sind sich zu integrieren, arbeiten dürfen“. Andererseits bleibe es bei der grundsätzlichen Trennung von humanitärer Migration und Erwerbsmigration, so dass Missbrauch ausgeschlossen werde, so Mayer gegenüber der Zeitung.