Kaum ist am Montag (22.3.) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster veröffentlicht worden, reagiert die Landesregierung in Düsseldorf und beschließt noch am gleichen Tag neue Regeln für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen.
Eine angepasste Coronaschutzverordnung sei erlassen worden, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Montag Nachmittag mit. Danach werden die Maßgaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land NRW in Münster „konsequent umgesetzt“. Damit bleiben die als „verhältnismäßig“ eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel weiterhin bestehen.
Terminvereinbarung jetzt für alle !
Dies gilt für die Beschränkungen in den Einzelhandelsgeschäften, die erst seit dem 8. März diesen Jahres mit Terminvereinbarung und einer Personenbegrenzung öffnen dürfen. Aus Gleichheitsgründen sind jetzt auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte Terminvereinbarungslösungen vorgesehen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Alles Weitere werde nach der Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, so Laumann.
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dts