Wie heißt es in einem Karnevalsschlager so schön, „wir versaufen unser Oma ihr klein Häuschen“. Ab dem neuen Jahr werden Erben von Immobilien da schneller auf dem Trockenen sitzen, denn sie werden eine höhere Erbschaftsteuer bezahlen müssen.
Nach Berechnungen des Eigentümerverbandes Haus & Grund können das ab 2023 erhebliche Beträge sein. Beispielsweise wird die Erbschaftsteuer für ein Einfamilienhaus in Brandenburg (135 qm Wohnfläche, 463 qm Grundstück, Erbe: ein Kind) um 5.556 Euro auf 30.685 Euro steigen. Bei einem Zweifamilienhaus in Bremen (204 qm/316 qm/ein Kind) erhöht sich die Steuerlast für die Erben um 18.361 Euro auf 22.828 Euro.
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Bei einem Mehrfamilienhaus in Nürnberg (397 qm/600qm/ein Kind) sind insgesamt 118.648 Euro Erbschaftsteuer fällig, ein Anstieg um 60.174 Euro. Das berichtet die Bildzeitung, die sich dabei auf die Zahlen von Haus & Grund beruft. Kai Warnecke, der Präsident des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland sagte der Zeitung, er halte das für eine „Steuererhöhung durch die Hintertür“ .
Lindner: Freibeträge anpassen
Es müsse weiter möglich sein, „durch Vererbung ein eigenes Wohnhaus in der Familie zu behalten“, mahnte Warnecke. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) forderte die Bundesländer zum Handeln auf. Sie sollen die Freibeträge für Erben anheben, damit die Mehrkosten noch verhindert werden können. „Die Freibeträge der Erbschaftsteuer sind seit 2009 nicht angepasst worden“, sagte Lindner der Zeitung. Da es eine reine Ländersteuer sei, sollte der Bundesrat den Weg dafür frei machen.
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Quelle: dts, bo