Die Europäische Kommission wirft dem Online-Riesen Amazon Verstöße gegen EU-Kartellvorschriften vor. Es gehe um eine „Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten“, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag (10.11.) mit.
Die EU-Kommission wirft Amazon konkret vor, nichtöffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern, die über den Amazon-Marktplatz verkaufen, systematisch für das eigene, in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Händlern stehende Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Man habe Amazon von einer entsprechenden vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, heißt es dazu aus Brüssel.
Kartellverfahren gegen Amazon
Gleichzeitig leiteten die EU-Wettbewerbshüter ein zweites förmliches Kartellverfahren ein, um zu prüfen, ob Amazon eigene Angebote und Angebote von Verkäufern, die die Logistik- und Versanddienste von Amazon nutzen, bevorzugt behandelt. „Wir müssen verhindern, dass Plattformen mit Marktmacht, die auch selbst über die Plattform verkaufen, wie etwa Amazon, den Wettbewerb verzerren“, so Margrethe Vestager, die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin.
Wettbewerb muß fair sein
„Der elektronische Handel boomt und Amazon ist die führende Plattform in diesem Bereich. Deshalb ist ein fairer Zugang zu Online-Kunden ohne Verzerrung des Wettbewerbs für alle Verbraucher wichtig“, sagt Vestager. Daten über die Tätigkeit unabhängiger Verkäufer sollten von Amazon nicht zum eigenen Vorteil genutzt werden, wenn das Unternehmen mit diesen Verkäufern konkurriert.
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Quelle: dts, rb