Es soll für Unternehmen einfach werden, im Internet Umsatzsteuer zu zahlen. Bisher erfolgt das nur selten, zum Ärger der EU-Finanzminister.
Die den EU-Staaten entgangenen Umsatzsteuern im Online-Geschäft beziffert die EU-Kommission auf geschätzte 5 Milliarden Euro pro Jahr. Jetzt haben die EU-Finanzminister neue Regeln für die Erhebung der Mehrwertsteuer im Online-Handel beschlossen. Die Mehrwertsteuer wird zukünftig im Land des Verbrauchers gezahlt. Kleinanbieter und Start-ups, deren Online-Umsatz unter 10.000 Euro liegt, können die Umsatzsteuer weiter in ihrem Heimatland zahlen. Außerdem wird die Steuerbefreiung für Verkäufe aus Drittstaaten (Warenwert unter 22 Euro) abgeschafft.
“Mit dieser Neuordnung machen wir unser Umsatzsteuersystem fit für die digitale Wirtschaft“, sagt Toomas Tõniste, der aktuelle EU-Ratsvorsitzende und estländische Finanzminister.
Zukünftig müssen sich die Online-Händler nicht mehr in jedem EU-Land steuerlich registrieren, sondern können einheitliche EU-Portale nutzen. Dieses Verfahren erspart den Unternehmen, laut EU-Kommission, ca. 8000 Euro Registrierungskosten pro Land. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen bis 2021.
Quelle: PM EU-Rat