Ab dem 25. Mai gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Doch es hakt bei der Umsetzung. DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagt: Es gibt extreme Verunsicherung, denn viele neue Regeln und deren Umsetzung sind im Alltag schlicht unklar.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sieht dem neuen europäischen Datenschutzrecht mit großer Skepsis entgegen. „Die neuen Regeln der Datenschutzgrundverordnung stellen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen eine riesige Herausforderung dar,“ so der DIHK-Präsident im Gespräch mit der Bildzeitung. Datenschutz sei zwar enorm wichtig, aber er dürfe nicht zum „Hemmschuh für das Alltagsgeschäft“ werden.
DIHK fordert Präzisierung der Regeln
„Die Gefahr besteht, dass die teilweise für große IT-Konzerne geschaffenen, überaus bürokratischen Regelungen zusammen mit den immer wieder auch öffentlich genannten hohen Bußgeldern zu Abwehrreaktionen gegen den Grundgedanken des Datenschutzes führen. Wir brauchen daher schon jetzt Verständnis der Behörden und eine Präzisierung der Regeln sowie Verhältnismäßigkeit bei möglichen Strafen“, so Schweitzer.
Cookie-Nutzung wird eingeschränkt
Was sich bereits abzeichnet, ist eine erschwerte Nutzung der für den Online-Vertrieb wichtigen Cookies. Nach Auffassung der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist der Einsatz von Tracking-Cookies zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer erlaubt.
Gegen diese enge Auslegung des Gesetzestextes wendet sich der Handelsverband Deutschland (HDE). „Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist schon schwer genug. Diese strenge Auslegung der DSK bringt nun kurz vor Inkrafttreten zusätzliche Baustellen“, kritisiert sein Hauptgeschäftsführer Stefan Genth gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Händler fürchten eine datenmäßige Abhängigkeit
Der HDE-Geschäftsführer sieht eine wachsende Verzerrung des Wettbewerbs und eine Schwächung des digitalen Binnenmarktes. Für ihn wird die Kluft zwischen europäischen und US-Unternehmen immer größer.
Genth warnt eindringlich vor der Gefahr einer datenmäßigen Abhängigkeit: „Es ist möglich, dass Online-Händler gezwungen werden, Kampagnen über große US-Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon auszuspielen, weil nur diese einen umfangreichen Datenbestand ansammeln können, um eine große und interessante Zielgruppe zu erreichen“, so der Vertreter des Handels.
DSK schafft Grundlage für Sanktionen
Auch Geschäftsleitungsmitglied Susanne Dehmel vom Bundesverband der Informationswirtschaft (BITKOM) sieht die Entscheidung der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zu Cookies kritisch. Sie wirft der Konferenz der Datenschutzbehörden vor „mit dieser Entscheidung den Anwendern, aber auch dem Datenschutz selbst einen Bärendienst zu erweisen“.
Die BITKOM-Rechtsexpertin geht davon aus, daß die vom DSK formulierte Rechtslage für die Verhängung von Sanktionen und Bußgeldern bei Verstößen entscheidend sein wird. „Für Unternehmen ist diese Auslegung durch die Datenschutzkonferenz insofern sehr relevant“, warnt Dehmel die betroffenen Betriebe.
R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur