Die EU hat sich auf eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung von terroristischen Online-Inhalten (TCO) geeinigt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagt dazu: „Die Verbreitung von Terror wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und das Internet ist kein rechtsfreier Raum“.
Das Bundesinnenministerium gab am Donnerstag (10.12.) zum Inhalt der neuen EU-Verordnung eine Erklärung ab. Diese ermögliche es Behörden, die Internet-Unternehmen durch eine Anordnung zu veranlassen, terroristische Inhalte innerhalb von einer Stunde zu löschen. Zudem können die Unternehmen verpflichtet werden, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz zu verhindern. Über die Wahl der entsprechenden Maßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst.
Grenzüberschreitende Terrorbekämpfung
Die behördliche Anordnung sei unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU, hieß es in der Erklärung des Ministeriums. Die Behörden des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, werden bei den Maßnahmen einbezogen.
Seehofer ist, angesichts der grenzüberschreitenden Möglichkeiten, optimistisch. Er sagt: „Wir sorgen dafür, dass sich auch kein Internet-Unternehmen seiner Verantwortung entziehen kann“. Der Innenminister versichert: „Im Kampf gegen den Terrorismus steht Europa Schulter an Schulter.“
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