Die für eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen nötigen Regelungen will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch (3.4.19) eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Jetzt ist der Bundesrat am Zug. Wenn dieser zustimmt, kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung schon im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Bundesminister Andreas Scheuer sagte dazu: „E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto.“ Der Verkehrsminister sieht im E-Roller und anderen Elektrokleinstfahrzeugen ein Mobilitätskonzept für die Zukunft und betont die gute Kombinationsmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Plakette als Versicherungsnachweis
Elektrokleinstfahrzeuge, die unter die neue Verordnung fallen, müssen „verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben“. Sie seien vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und „ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben“.
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometer pro Stunde müssen „grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren“ und sind ab 14 Jahren freigegeben.
Eine Zulassungspflicht ist für die Elektrokleinstfahrzeuge bisher nicht vorgesehen. Für sie wird es zukünftig einen Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette geben. Die neue Verordnung zwingt auch zur Anpassungen bei der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Zulassungsverordnung und beim Bußgeldkatalog.
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RB, PM BMVI, dts