Die EU-Kommission hat grünes Licht für das Apotheken-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegeben. Der Entwurf des Ministers sieht unter anderem ein Rabattverbot für Online-Apotheken vor.
Die gute Nachricht steht in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissars Thierry Breton an den Bundesgesundheitsminister, über den das Handelsblatt in seiner Mittwochsausgabe (7.10.) berichtet. Das Vorhaben verbessere den Zugang deutscher Patienten zu Medikamenten, heißt es in dem Schreiben aus Brüssel. Breton möchte über den Ausgang des Gesetzgebungsprozesses informiert werden.
Verabschiedung noch 2020
Das Gesundheitsministerium interpretiert den Brief als Erlaubnis der EU-Kommission, das Gesetz in der jetzigen Form zu verabschieden. Das soll noch in diesem Jahr erfolgen. Damit wären Online-Anbieter auch im Internet verpflichtet, sich an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu halten. Auf diese Weise will Spahn die stationärer Apotheken stärken.
EuGH hat das letzte Wort
Zweifel, ob das Rabattverbot europarechtskonform ist, bestehen allerdings weiter. „Es geht nicht darum, dass die Kommission in Briefen ihre Sympathien für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz darbietet, sondern darum, dass das Gesetz europarechtskonform sein muss“, sagt die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche der Zeitung. Das entscheide nicht die Kommission, sondern der EuGH. „Hier haben wir weiterhin unsere berechtigten Zweifel“, so die Grünen-Politikerin.