Die EU-Kommission möchte in einem Schreiben von der Bundesregierung wissen, wie Dieselfahrzeuge von Gewerbetreibenden im Fall von „nichtdeutschen Nachrüstungen“ von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn diese die Vorgaben beim Schadstoffausstoß erfüllen.
In einer Stellungnahme der EU-Kommission zur der geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) heißt es, die Festlegung auf eine Gruppe von Handwerkern und Lieferservices, die in den Genuss von Ausnahmeregelungen bei Fahrverboten in deutschen Städten kommen könnten, sei „diskriminierend“.
Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung eine Auskunft, wie man Dieselfahrzeuge von Gewerbetreibenden im Fall von „nichtdeutschen Nachrüstungen“ (Red.: ohne Zertifizierung durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt), von Fahrverboten ausnehmen wolle. Die EU-Kommission möchte aber einer Verabschiedung der Gesetzesänderung, trotz der bestehenden Vorbehalte, nicht im Wege stehen, heißt es in einem Bericht der Zeitung „Welt“.
Deutschland drohen Klagen der EU-Partner
Deutschland drohen nach der Gesetzesänderung Klagen von Unternehmen und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Der Grund ist darin zu sehen, daß in der BImSchG-Novelle für Fahrzeuge von Handwerkern und Lieferdiensten Ausnahmen vorgesehen sind, wenn sie ihren Sitz in der betroffenen Stadt oder Region haben. Ausnahmeregelungen gelten ebenfalls, wenn sie dort einen Auftrag durchführen. Allerdings müssen ihre Transportfahrzeuge nachgerüstet sein und die Voraussetzungen für Fördermittel des Bundes erfüllen.
Verstoß gegen EU-Dienstleistungsfreiheit
Betriebe aus anderen EU-Staaten könnten in der Gesetzesänderung einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot sehen und den Klageweg beschreiten. Nach den geplanten Regelungen dürften sie mit ihren ordnungsgemäß in anderen EU-Ländern nachgerüsteten Dieselfahrzeugen keine potentiellen Neukunden in Fahrverbots-Städten aufsuchen, in denen sie bisher noch nicht tätig waren.
Für den Vize-Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Oliver Krischerst, ist klar: „Gerade ausländische Handwerker könnten sich in die Fahrverbotszonen klagen“. Für ihn zeigt das Schreiben der EU die Rechtsunsicherheit der geplanten Gesetzesänderung.
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RB, dts-Nachrichtenagentur