Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist der Weg für finanzielle Sanktionen bei Rechtsstaatsverstößen von Mitgliedsstaaten frei. Jetzt kann die EU-Kommission die dafür erforderlichen Leitlinien auf den Weg bringen.
Die neue Regelung erlaubt es der EU-Kommission, Fördergelder zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsprobleme im Empfängerland die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gefährden. Dies könnte Ungarn und Polen hart treffen. Beide Regierungen hatten gegen den geplanten Mechanismus in Luxemburg geklagt. Am Mittwoch (16.2.) wies der EuGH die Klage der beiden Länder jedoch zurück.
Anpassung der Leitlinien
Jetzt arbeitet die Brüsseler Behörde an den erforderlichen Leitlinien für die Umsetzung dieses neuen Instruments in die Praxis. Mit dem Abschluß dieser wichtigen Vorbereitungen wird „eher in zwei als in drei Wochen“ gerechnet berichtet die Süddeutsche Zeitung, die sich dabei auf Kommissionskreise beruft. Die Kommission hatte schon im Sommer letzten Jahres einen ersten Entwurf der Leitlinien für den geplanten „Rechtsstaatsmechanismus“ vorgelegt. Dieser wird nun, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, überarbeitet. Nach der Verabschiedung durch das Kommissarskollegium kann der Mechanismus dann genutzt werden.
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Die Anpassung der Leitlinien war erforderlich geworden, da der EuGH in seinem Urteil hohe Anforderungen an die Beweisführung gestellt hat, damit ein Rechtsstaatsproblem wirklich zu einem Missbrauch von EU-Geldern führt. Dieser Zusammenhang muss, so die EuGH-Richter „genuin“ sein. Die EU-Kommission war aber beim ersten Entwurf der Leitlinie davon ausgegangen, dass eine „hinreichend direkte“ Verbindung für eine Verfahrenseröffnung ausreicht.
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Quelle: dts-Material