Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Brüssel wirft der Bundesrepublik vor, den freien Warenhandel in der EU auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder Ebay unrechtmäßig zu beschränken.
Nach Meinung der Kommission sind die beanstandeten Regelungen „ineffizient und unverhältnismäßig“. Stein des Anstoßes ist ein deutsches Gesetz, welches Anfang 2019 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung soll die Entrichtung der deutschen Mehrwertsteuer durch im Ausland ansässige Online-Händler sicherstellen.
Steuerausfall in Milliardenhöhe
Liegt den Marktplatzbetreibern keine Steuer-Bescheinigung des Händlers vor, müssen die Plattformen für die vom Händler nicht entrichtete Mehrwertsteuer haften. Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren hatten vor allem Händler aus Fernost in Deutschland keine Umsatzsteuer abgeführt. Der dadurch verursachte Steuerausfall betrug mehrere Milliarden Euro.
BMF-Sprecherin weist Vorwurf zurück
Trotzdem pocht die EU-Kommission darauf, dass Deutschland binnen zwei Monaten Abhilfe schafft, um die Diskriminierung europäischer Unternehmen zu beenden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wies die Vorwürfe der EU-Kommission umgehend zurück: „Die Maßnahme ist mit EU-Recht vereinbar. Die Regierung wird daher im Dialog mit der Kommission die Regelung verteidigen“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber dem Handelsblatt
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Quelle: rb, dts