Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsrudeln in Deutschland und Europa will die EU-Kommission prüfen, ob der Schutzstatus für die bislang streng geschützten Wölfe gelockert werden könnte. Damit reagiert sie auf Forderungen von Abgeordneten des EU-Parlaments.
„Ich habe die Dienststellen der Kommission angewiesen, eine eingehende Analyse der Daten durchzuführen“, schreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem Brief an die Europaabgeordneten der Unionsparteien. Die Kommission erkenne an, dass die Rückkehr von Wölfen sowie ihre wachsende Zahl zu Konflikten führe, es gebe vermehrte Berichte über Wolfsangriffe auf Tierbestände und steigende Risiken für Menschen vor Ort. „Diese Situation wirft verständlicherweise in betroffenen Regionen Europas die Frage auf, ob der aktuelle Schutzstatus von Wölfen angemessen ist“, zitiert die Funke-Mediengruppe aus Essen aus dem Schreiben der Kommissionspräsidentin.
EU-Abgeordnete machen Druck
„Für eine Änderung der derzeitigen Regelung bedarf es einer umfassenden Prüfung aller verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten und aller anderen relevanten Umstände“ schreibt von der Leyen. Das EU-Parlament hatte vergangene Woche in einer maßgeblich von der christdemokratischen EVP-Fraktion initiierten Resolution die Kommission aufgefordert, die Wolfsstrategie neu zu bewerten und die wachsenden Bestände zu berücksichtigen.
Artenschutz etwas lockern
In der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) zum Artenschutz könnte demnach der Status des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gelockert werden, um den nicht mehr vom Aussterben bedrohten Wolf stärker zu regulieren. Ähnlich hatten sich zuvor 22 deutsche CDU/CSU-Abgeordnete in einem Schreiben an von der Leyen geäußert. In ihrem Antwortbrief an die Abgeordneten schreibt von der Leyen, auch die geltende FFH-Richtlinie gebe den Mitgliedstaaten „beträchtliche Möglichkeiten“, mit Ausnahmeregelungen von der strengen Schutzregelung abzuweichen und dann eine begrenzte Anzahl der Tiere zu „entnehmen“, also abzuschießen. Die Kommission stehe den Mitgliedstaaten nicht im Weg, von den Ausnahmetatbeständen Gebrauch zu machen, versicherte von der Leyen.
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Quelle: dts