Der radikalen Variante von Meinungsfreiheit will die EU rechtlich entgegentreten. Das geplante „Gesetz über digitale Dienste“ sei ein wirksames Mittel im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz meint die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD).
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, warnte jüngst im Handelsblatt vor einer zunehmenden Radikalisierung von Impfgegnern und Corona-Leugnern in Chatforen des Messengerdienstes Telegram. Während des Corona-Protestgeschehens gebe es dort „besonders viele konkrete Umsturzfantasien“, sagte Kramer. Ein Hauptproblem sei, dass Telegram kaum moderierend in Inhalte eingreift. “ Doch das soll sich nach dem Willen der EU-Kommission zukünftig ändern.
Gesetz über digitale Dienste
Unterstützung bekommt Kramer auch von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Dieser sieht in einem gemeinsamen Vorgehen der EU-Mitglieder gegen die zunehmende Radikalisierung im Netz die Lösung. Mit dem neuen Gesetz würden erstmals gemeinsame europäische Vorgaben für soziale Netzwerke geschaffen, um geeint Hass und Hetze konsequent zurückzudrängen. „Von diesen Regeln wird auch Telegram erfasst sein“, meint Buschmann.
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Die Gesetzesinitiative ging von der EU-Kommission aus, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ergänzen will. Mit den neuen EU-Regelungen sollen gemeinsame Regeln für die „Moderation von strafbaren Inhalten“ durch Plattformunternehmen erstellt werden. Ein Bericht zum Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste wurde im Januar vom EU-Parlament beschlossen.
Saftige EU-Bußgelder
Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley, ist schon jetzt von der Wirksamkeit der geplanten Vorschriften überzeugt. Der Messenger sei dann nicht nur verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte in offenen Gruppen vorzugehen, sagte die SPD-Politikerin dazu der Zeitung. Telegram müsse zudem einen Ansprechpartner für die EU und ihre Mitgliedsstaaten benennen, sonst drohten „saftige europäische Bußgelder“.
Einen weiteren Hebel gegen Hass und Hetze auf Telegram sieht der FDP-Politiker im Strafrecht. Buschmann: „Das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist ein hoher Fahndungsdruck bei Straftaten.“ Dazu seien „Online-Streifen“ ein ebenso wichtiger Beitrag wie die entschlossene Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften.
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Quelle: dts-Material