Das EU-Parlament hat die EU-Urheberrechtsreform ohne Änderungen beschlossen. 348 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die Reform, bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen.
Damit ist die Prognose des CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok in Erfüllung gegangen. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte er prognostiziert: „Das muss gelingen. Denn sonst kann Europa keine Reform mehr durchsetzen gegen die amerikanischen Internetriesen und deren Machtanspruch. Google und andere wollen nämlich keine Verantwortung übernehmen. Deshalb werden junge Menschen durch Fehlinformationen irregeführt.“
Erfolg für Verlage und Rechteinhaber
Umstrittene Punkte des EU-Gesetzesvorhabens waren im Vorfeld vor allem die europaweite Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger und der befürchtete Einsatz von sogenannten „Uploadfiltern“.
Das Leistungsschutzrecht sieht unter anderem vor, dass Internetplattformen Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten nicht mehr unentgeltlich anzeigen dürfen. Damit können Verlage und Autoren zukünftig eine Vergütung für die Nutzung ihrer geistigen Leistung verlangen.
Kommen jetzt die Uploadfilter ?
Außerdem müssen die Internetplattformen Inhalte künftig schon während des Hochladens auf Urheberrechtsverstöße prüfen. Aus diesem Grund erwarten Experten, dass viele Plattformbetreiber auf Filterprogramme (Uploadfilter) zurückgreifen werden.
An deren Funktion glauben Kritiker allerdings nicht. Sie befürchten Probleme beim Hochladen auch von rechtlich einwandfreien Inhalten, da die Plattformbetreiber im Zweifelsfall lieber keine Risiken eingehen werden.
Zwei Jahre Zeit für die Umsetzung
Nach dem Beschluss des Parlaments dürfte die Reform noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten. Die EU-Länder hatten dem Vorhaben bereits im Vorfeld im Grundsatz zugestimmt, müssen den Beschluss des Parlaments aber noch bestätigen. Danach haben sie zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu überführen. CDU-Europaexperte Brok ist optimistischer als die Kritiker. Er sagt: „Dabei müssen die EU-Vorgaben eingehalten werden und das bedeutet, das Urheberrecht muss gesichert sein. Wenn man meint, das ginge auch ohne Uploadfilter, dann kann man es auch ohne Uploadfilter machen.“
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RB, dts-Nachrichtenagentur