EuGH-Generalanwalt Nils Wahl empfiehlt, die Klage Österreichs gegen die geplante deutsche Autobahnmaut abzuweisen. Das Gutachten ist wegweisend, da die Generalanwälte mit ihren Empfehlungen die EuGH-Richter bei der Entscheidungsfindung maßgeblich unterstützen.
Wie der Europäische Gerichtshof am heutigen Mittwoch (6.2.2019) in Luxemburg mitteilt, ist der Umstand, dass deutschen Kfz-Haltern eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugutekomme, keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Dieser Umstand gelte auch, wenn der Betrag der Infrastrukturabgabe entsprechen würde, heißt es in der Stellungnahme des Generalanwalts.
PKW-Maut ab Oktober 2020
Schon Anfang des Jahres war sich Verkehrsminister Andreas Scheuer sicher: „ Die Pkw-Maut kommt – in dieser Legislaturperiode.“ Für ihn steht fest, dass mit der Pkw-Maut mehr Gerechtigkeit auf Deutschlands Straßen einkehrt. Scheuer sagt: „Wer fährt, der zahlt. Auch die Fahrzeughalter aus dem Ausland, die sich bislang nicht an der Finanzierung beteiligt haben.“
Vorgesehen ist, die Einnahmen aus der PKW-Maut in die Erneuerung und Instandhaltung der Straßen zu investieren. Die Maut-Einnahmen sind „zweckgebunden“, daß bedeutet, sie kommen wirklich dem Straßenbau zugute und werden nicht anderweitig im Staatshaushalt verplant.
Keine Diskriminierung wegen Staatsangehörigkeit
Österreichs hatte gegen die deutsche Pkw-Maut geklagt, weil nach Ansicht Wiens in der Praxis nur ausländische Fahrzeughalter belastet würden. Dies führe zu einer mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.
Der Generalanwalt spricht dagegen von einem „grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung“. Außerdem müssten deutsche Kfz-Halter unabhängig davon, ob sie tatsächlich heimische Autobahnen benutzten, die Infrastrukturabgabe in Höhe des für eine Jahresvignette geschuldeten Betrags zahlen – im Gegensatz zu ausländischen Autofahrern.
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R.B., PM BMVI, dts-Nachrichtenagentur