Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Die ehemalige österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte gegen Facebook geklagt. Sie verlangte, dass das sozialen Netzwerk einen beleidigenden Kommentar löschen solle. Ein Facebooknutzer hatte auf seiner Profilseite den Artikel eines österreichischen Online-Nachrichtenmagazins geteilt. Das erzeugte in der Folge eine sogenannte „Thumbnail-Vorschau“ der ursprünglichen Webseite. Diese Vorschau enthielt den Titel des Artikels, eine kurze Zusammenfassung des Inhalts und ein Foto der Grünen-Politikerin.
EU-Richtline für elektronischen Geschäftsverkehr
Der Facebook-Nutzer postete außerdem noch einen Kommentar zu diesem Artikel. Dieser Kommentar beleidige die Ehre von Glawischnig-Piesczek entschied das höchste österreichische Gericht. Sie würde in dem Posting beschimpft und diffamiert. Der diffamierende Beitrag kann von jedem Facebook-Nutzer Nutzer weltweit abgerufen werden. Der Oberste Gerichtshof in Österreich wandte sich nach seiner Entscheidung an den EuGH, um die Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zu klären.
Weltweite Löschpflicht für Hasspostings
Der europäische Gerichtshof entschied: Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen. Das EU-Recht verwehre es nicht, dass eine solche Verfügung im Rahmen des einschlägigen internationalen Rechts weltweit zur Wirkung gelange, dessen Berücksichtigung Sache der Mitgliedstaaten sei, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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Quelle: rb, dts