Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat französischen Bauernverbänden Recht gegeben, die verlangt hatten, moderne Pflanzenzuchtverfahren auf die gleiche Weise wie Gentechnik zu regulieren und zu kennzeichnen.
Der EuGH hat entschieden, die durch sogenannte „Mutagenese“ gewonnenen Organismen seien genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterlägen daher grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen. Mit „Mutagenese“ werden alle Verfahren bezeichnet, die es im Gegensatz zur Transgenese ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung einer fremden DNS zu verändern. Dank der Mutagenese-Verfahren konnten Saatgutsorten mit Resistenzen gegen ausgewählte Herbizide entwickelt werden.
Einsatz zukünftig nur mit Genehmigung
Geklagt hatte ein französischer Landwirtschaftsverband gegen die dortige Regelung, mit der durch Mutagenese gewonnene Organismen von den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen ausgenommen werden. Diese Richtlinie sieht vor, dass genetisch veränderte Organismen im Anschluss an eine Prüfung, der mit ihnen verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt genehmigt werden müssen. Außerdem müssen Anforderungen wie zum Beispiel Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Überwachung erfüllt werden.
EuGH-Urteil ermöglicht Ausnahmeregelungen
Von diesen Verpflichtungen ausgenommen seien aber die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, „die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen“, heißt es in der Entscheidung weiter.
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R.B. mit Material der dts-Nachrichtenagentur