Die neuen Regeln zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen seien „in vollem Umfang“ legal, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (16.2.) mit. Entsprechende Klagen von Ungarn und Polen wurden abgewiesen.
Zukünftig ist es damit möglich, EU-Mittel für Mitgliedstaaten zu kürzen, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Gegen Ungarn und Polen laufen bereits entsprechende Verfahren. Beiden Ländern könnten nach dem jetzigen EuGH-Urteil Mittel im Umfang von mehreren Milliarden Euro gekürzt werden.
Ungarn und Polen betroffen
Der Mechanismus sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden und sei mit dem Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge vereinbar, so die Richter. Die Regelung stehe insbesondere im Einklang mit den Grenzen der Zuständigkeiten der Union sowie mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, heißt es in der Begründung der Entscheidung.