Passkontrollen durch Busfahrer vor der Einreise nach Deutschland sind verboten. So lautet heute ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.
Ein deutsches und ein spanisches Busreiseunternehmen, die ihren Linienverkehr nach Deutschland über die deutsch-niederländische und die deutsch-belgische Grenze betreiben, hatten vor dem EuGH geklagt, da die Bundespolizei der Auffassung war, dass diese Unternehmen eine erhebliche Zahl von Drittstaatsangehörigen ohne die erforderlichen Reisedokumente nach Deutschland befördert hätten.
Die Bundespolizei hatte die beiden Unternehmen deshalb abgemahnt und 2014 eine Verfügung erlassen, mit der den Busunternehmen unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt wurde, Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz des erforderlichen Passes und Aufenthaltstitels sind, in das deutsche Hoheitsgebiet zu befördern.
Da die Kontrollen durchgeführt wurden, als die Reisenden zu Beginn der grenzüberschreitenden Reise in den Bus einstiegen, handele es sich um Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats. Derartige Kontrollen aber sind verboten, da sie die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hätten, urteilten die EuGH-Richter.