Die deutsche Vorratsdatenspeicherung wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es geht um die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat sich jetzt mit einer Bitte um Klärung an die Luxemburger Richter gewandt. Es geht um die Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation.
Der EuGH soll die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit dem europäischen Recht klären. Von der Antwort aus Luxemburg hängt die Anwendbarkeit der im deutschen Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab, heißt es in der Begründung des Gerichts. Im Vorfeld hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen von zwei Internetdienst-Anbietern gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur