Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber dazu verpflichten, Systeme zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das geht aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom heutigen Dienstag (14.5.19) hervor.
In dem Urteil legt das oberste europäische Gericht auch die Kriterien für die Arbeitszeiterfassung fest. Gefordert wird ein „objektives, verlässliches und zugängliches System. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen. Gegebenenfalls müsse dabei den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung getragen werden.
Konkret ging es in dem Prozess vor dem EuGH um einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank.
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rb, dts-Nachrichtenagentur