Deutschland darf Asylbewerber, unabhängig von möglichen Mängeln des Sozialsystems im Zielland, in andere EU-Länder abschieben.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor. Nur wenn der Asylbewerber durch die Abschiebung in eine Lage „extremer materieller Not“ versetzt werde, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoße, sei eine Überstellung in andere EU-Mitgliedstaaten nicht gestattet.
Mängel im Sozialsystem des betreffenden EU-Mitgliedstaates alleine reichen als Hinderungsgrund nicht aus, um eine Abschiebung zu verhindern. Die Luxemburger Richter sehen darin kein Risiko für die Betroffenen.