Der Rechtswissenschaftler und frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Thomas Fischer, zeigt sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die sogenannte Bundesnotbremse wenig überrascht.
Es gehe um eine „ganz normale Abwägungsfrage“, sagt der langjährige BGH-Richter. Nach seiner Meinung sind in einer Notlage dieses Ausmaßes und mit diesen Gefahren „auch recht erhebliche Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche zulässig und sogar geboten“.
Staatliche Handlungspflicht
Da der deutsche Rechtsstaat ein sozialer Rechtsstaat sei, habe er auch die Pflicht, aktiv für das Wohlergehen seiner Bürger zu sorgen. „Ein überlastetes Gesundheitssystem, die Gefahr hunderttausender von Toten und Schwerstkranken und langfristig Geschädigten kann kein Staat, der für seine Bürger verantwortlich ist, einfach hinnehmen und als Schicksal abtun“, sagte Fischer dem Nachrichtenportal Watson. Die bisherigen Eingriffe waren seiner Ansicht nach maßvoll, erforderlich und verhältnismäßig.
Schreihälse ignorieren
„Selbstverständlich ist nach meiner Ansicht eine allgemeine Impfpflicht ebenso verfassungsgemäß wie es ein harter Lockdown für 4 Wochen wäre“, sagt Fischer und ergänzt noch: „Man darf sich von ein paar Schreihälsen und Angsthasen nicht ins Bockshorn jagen lassen. Das sind die ersten, die harte Maßnahmen fordern, wenn es um die Freiheiten der jeweils anderen geht. Die meisten Menschen halten auch an roten Ampeln an, gehen nicht auf zu dünnes Eis und klettern nicht trotz Verbots auf vereiste Felsen. Wer es nicht tut, ist halt doof und zahlt ein paar hundert Euro Geldbuße. So ist das mit der Gefahrenabwehr.“
Anzeige
BuchTIPP > Fischer, Strafgesetzbuch, 69. Auflage 2022
>> Aktuell — Aktueller – – Fischer, StGB-Kommentar
Erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung