Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Hans-Jürgen Papier, fordert von der Politik einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für diejenigen Betriebe, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden.
Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssen, wird ihnen vom Staat „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“, sagte der ehemalige Verfassungsrichter, Hans-Jürgen Papier, im Rahmen eines Pressegesprächs. Aus diesem Grund müsse den betroffenen Betrieben „ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden“, meint der langjährige Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Kritik am Gesetzgeber
Der bekannte Staatsrechtler vertritt die Auffassung, „der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen.“ Bisher laufe die Förderung nach Ermessen der Exekutive im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, kritisiert Papier in dem Gespräch mit der Essener Funke-Mediengruppe. In den Richtlinien stehe ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehe. „Das halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig“, so der renommierte Jurist.
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