Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (CDU) davor gewarnt, wegen des jüngsten EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
„Wer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit einem Vertragsverletzungsverfahren antworten möchte, begibt sich in unwegsames europäisches Gelände“, schreibt Stoiber im „Focus“. Prüfmaßstab der Karlsruher Richter habe nur das deutsche und europäische Verfassungsrecht sein können, nicht Wünsche nach mehr europäischer Integration oder die Forderung nach einer „ever closer union“.
EZB hat Begründungspflicht
Die Entscheidung der Richter verdiene daher „kein Vertragsverletzungsverfahren, sondern Anerkennung“, so der CSU-Politiker weiter. Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Staatsanleihekaufprogramm (PSPP) der EZB sei „auch unter europapolitischen Gesichtspunkten eine überfällige und richtige Entscheidung“. Die EZB sei trotz ihrer Unabhängigkeit eine Institution mit Begründungspflichten.
EU ist ein Staatenverbund
„Sie muss ihre Entscheidungen, die neben Gewinnern auch viele Verlierer erzeugt, öffentlich so erläutern, dass diese auch im demokratischen Raum nachvollzogen und diskutiert werden können“, schreibt Stoiber in dem Magazinbeitrag. Er verweist zugleich darauf, dass die EU kein Bundesstaat ist, sondern ein Staatenverbund. Deshalb seien die „Mitgliedstaaten Herren der Verträge, und ihnen steht die Prüfung zu, ob europäische Organe ihre Kompetenzen überschritten haben“, so der frühere bayerische Ministerpräsident.
.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur