Schneller als erwartet hat Facebook gegen die Auflagen des Bundeskartellamtes von Anfang dieses Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf eingelegt.
Damit nutzt das Unternehmen seine juristischen Möglichkeiten, um die Auflagen der deutschen Kartellwächter zu verhindern, oder zumindest hinauszuzögern. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, hat Facebook noch keine Begründung zu seiner Beschwerde mitgeliefert. Nun muß das Gericht die Beschwerde prüfen und über deren Rechtmäßigkeit entscheiden.
Entflechtung der Nutzerdaten
In seiner Entscheidung vom 7. Februar hatte das Bundeskartellamt Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Ziel dieser Beschränkungen ist die datenmäßige Entflechtung des Unternehmens, welches von den Kartellwächtern als „auf dem Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend“ eingestuft wird.
Laut den Geschäftsbedingungen können Interessierte das soziale Netzwerk ohne ihre Zustimmung zu einer umfangreichen Datensammlung nicht nutzen. Gesammelt werden Nutzerdaten bei Facebook, WhatsApp, Instagram, aber auch aus Drittquellen. Diese Daten werden auf einem Nutzerkonto zusammengeführt und ermöglichen die Erstellung genauer Kundenprofile.
Datensammlung wird eingeschränkt
Dazu sagt das Bundeskartellamt: Der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammelt, dem Nutzerkonto zuführt und verwertet ist missbräuchlich. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliegt Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und muss bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Ein obligatorisches Häkchen bei der Zustimmung in die Nutzungsbedingungen des Unternehmens stellt angesichts der überragenden Marktmacht des Unternehmens keine ausreichende Grundlage für eine derartig intensive Datenverarbeitung dar.
Zukünftig gilt nach dem Willen des Kartellamtes: „Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.“
OLG Düsseldorf ist am Zug
Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes hat Facebook sehr schnell Beschwerde beim zuständigen OLG Düsseldorf eingelegt. Zeit dafür hatte der Konzern vier Wochen, nur eine davon hat er verstreichen lassen. Jetzt sind die Düsseldorfer Richter am Zug.
Was das Gerichtsverfahren angeht, ist der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, optimistisch. Während der Pressekonferenz in Bonn sagte er: „Es ist legitim für ein Unternehmen seine Interessen juristisch zu verfolgen.“ Nach seiner persönlichen Einschätzung gibt es in Deutschland eine rechtlich gute Ausgangsposition. Der Grund: Hier besteht bereits eine Rechtsprechung, die sich mit derartigen Fragestellungen beschäftigt, wenn auch aus anderen Bereichen. Für Facebook könnte es eng werden, da auch andere europäische Wettbewerbsbehörden das deutsche Verfahren aufmerksam verfolgen.