Angesichts der Diskussion um eine Rücknahme der StVO-Änderungen bei der Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen (Ausweitung von Fahrverboten), hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) einen innovativen Vorschlag gemacht.
Der Kommunalverband fordert, nach der zwischenzeitlich ausgesetzten Verschärfung des Bußgeldkatalogs wegen eines juristischen Formfehlers, ein besseres und ausgewogeneres Regelwerk mit milderen Strafen. „Möglich wäre beispielsweise, die Bußgelder zwar deutlich zu erhöhen, aber Fahrverbote weiterhin erst bei deutlicheren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verhängen“, sagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.
Fahrverbot auf Bewährung
in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) machte Landsberg einen innovativen Kompromißvorschlag: „Wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handle, könnte auch über ein Fahrverbot auf Bewährung nachgedacht werden“. Er sieht in dem Formfehler der StVO-Novelle, der diese außer Kraft gesetzt hat, auch eine Chance.
Fahrverbote verzehnfacht
Die ausgesetzten Regeln hätten in Köln in den ersten vier Wochen die Zahl der ausgesprochenen Fahrverbote mehr als verzehnfacht. „Daher sollte bei der Diskussion um die nun fällige Neuregelung auch erörtert werden, ob dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.“ Das gelte insbesondere für Fahrer, die jahrelang punktefrei gefahren sind und nun erstmals einen solchen Verstoß begehen. Auch diesen drohe sofort ein Fahrverbot .
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Die Kommunen erwarteten, „dass die nun notwendig gewordene Neuregelung dazu genutzt wird, die bislang gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen und eine gleichzeitig wirksame und ausgewogene Regelung zu finden“, erklärt DStGB-Hauptgeschäftsführer Landsberg in der NOZ.
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Quelle: dts-Nachrichtenagentur