Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) möchte mit „unkonventionellen Methoden“ unwillige Unterhaltspflichtige zur Zahlung motivieren. Die Ministerin will mehr Geld als bisher zurückholen.
Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag am 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss. Das sind fast 300.000 Empfänger mehr als vor der Reform.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder.“
Die Kehrseite des Erfolgs
Über eine Milliarde Euro mußte der Staat 2017 für säumige Unterhaltszahler vorstrecken. Der Anteil des Bundes am Unterhaltsvorschuss betrug dabei rund 405 Millionen Euro. Die restliche Summe mußten die Kommunen aufbringen.
Da der Staat nur aushilfsweise einspringt, möchte er das Geld von den Unterhaltspflichtigen natürlich zurückhaben. Da aber hakt es gewaltig. Die Einnahmen aus dem Rückgriff auf die Unterhaltsschuldner beliefen sich im Jahr 2017 auf ganze 209 Millionen Euro.
Bilanz für 2017 beim Unterhaltsvorschuss
Ausgezahlt wurden vom Staat rund 1,1 Milliarden Euro. Zurückgezahlt wurden von den Unterhaltsschuldnern rund 0,2 Milliarden Euro. In der Summe bleibt ein Fehlbetrag von 900 Millionen Euro. Dafür wird wohl der Steuerzahler aufkommen müssen.
Daumenschrauben gegen Drückeberger
Gegen zahlungsunwillige Elternteile will Franziska Giffey zukünftig stärker vorgehen. „Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier werden wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen“, so die Familienministerin gegenüber der Presse.
Bund/Länder-Allianz will Geld zurückholen
Bund und Länder haben jetzt vereinbart, gemeinsame Standards für die Rückholung der vorgestreckten Unterhaltsbeträge zu entwickeln. Diese sollen dann zügig umgesetzt werden und dabei wird auch über „unkonventionelle Methoden“ nachgedacht. So könnten Fahrverbote den säumigen Unterhaltspflichtigen Beinen machen, nach dem Motto: „ Wer nicht zahlt, läuft.“
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Hintergrund
Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.
Quelle: PM BMFSFJ vom 22.08.2018