Familienunternehmen, die innerhalb der vergangenen sieben Jahre ganz oder teilweise an Nachfolger übertragen wurden, droht durch Corona eine existenzbedrohende Erbschaftsteuer-Nachzahlung. Für Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, eine „besorgniserregende Situation“.
Der Grund: Für die meist mittelständischen Familienunternehmen gibt es eine Sonderregelung im Erbschaftsteuerrecht, die Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Betrieb sieben Jahre unverändert fortgeführt wird und die Lohnsumme in dieser Zeit stabil bleibt.
Das Problem: Gegen diese Sonderregelung verstoßen Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeit eingeführt haben oder Mitarbeiter entlassen mussten!
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Der Verbandspräsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, fordert angesichts der Corona-Krise eine Ausnahmeregelung. Eine derartige Notfallregel sei „überlebenswichtig“. In der Welt am Sonntag sagte er: „Familienunternehmen, die sich in der Übergabe befinden und gleichzeitig mit den von der Politik auferlegten wirtschaftlichen Corona-Einschränkungen um das Überleben ihrer Firma kämpfen, darf nicht zusätzlich und ganz unverschuldet eine Pflicht zur Erbschaftsteuernachzahlung treffen“.
Wirtschaftsweiser: Gesetzgeber gefordert
Der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Lars Feld, sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Er sagt: „Dafür braucht es eine Gesetzesänderung. Das kann man nicht dem Ermessen der Finanzämter überlassen.“ Der Wirtschaftsweise wies in der Zeitung darauf hin, dass die Gewerbefreiheit aktuell massiv eingeschränkt sei. Dieser Ausnahmesituation müsse man bei der Erbschaftsteuer Rechnung tragen. Bei der Anwendung der Verschonungsregelung sollten deshalb die Corona-Jahre 2020 und 2021 unberücksichtigt bleiben und die Fristen entsprechend verlängert werden.
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Hintergrund
Laut Bundesfinanzministerium (BFM) sind zwischen 2014 bis 2018 etwa fünf Prozent aller mittelständischen Unternehmen im Zuge einer Nachfolgeregelung übertragen worden.
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Quelle: dts