Mehrere Flüchtlinge klagen gegen die Auswertung ihrer Smartphones durch das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). An den Verwaltungsgerichten in Hannover, Berlin und Stuttgart reichten Anwälte im Namen von Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Kamerun Klagen gegen das Auslesen der Daten von Mobiltelefonen ein.
„Das BAMF missachtet die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden ist“, sagte Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte der Funke-Mediengruppe. Die Auswertung der Handys durch das Bundesamt lasse „sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten zu“. Das Amt habe mit Hilfe der Analyse-Software Zugriff auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und E-Mail-Adressen, so Beckmann.
Zugleich habe sich das Instrument als „untauglich“ erwiesen, da etwa Daten technisch oftmals nicht ausgelesen werden könnten. In der Klageschrift, die der Mediengruppe vorliegt, heißt es: „Anders als sonstige Beweismittel in Gerichtsverfahren kann die Qualität und Zuverlässigkeit der Datenträgerauswertung überhaupt nicht überprüft oder in Zweifel gezogen werden.“
Anzeige
Buchtipp > Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht — Handbuch mit Mustern
1312 Seiten, Nomos 2020 — erfahren Sie mehr > juristische-fachbuchhandlung.de
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit Anfang 2019 bis Ende April 2020 nach eigenen Angaben rund 11.756 Datenträger von Asylantragstellern ausgelesen und in einem sogenannten „Datentresor“ gespeichert. In gut 4.000 Fällen wertete das Amt die Daten tatsächlich aus. Ein Mitarbeiter (Volljurist) der Behörde muss diese Maßnahme vorher genehmigen.
In 60 Prozent der Fälle ergaben sich nach Angaben des Bundesamtes „keine zusätzlichen Erkenntnisse“, die für das Asylverfahren relevant sind. In 38 Prozent der Fälle bestätigen die ausgewerteten Daten die Angaben des Geflüchteten. Und nur bei zwei Prozent widerlegen die Analysen die Aussagen.
Hintergrund:
Seit 2017 kann das Bundesamt per Gesetz die Mobiltelefone von Asylantragstellern auslesen, wenn der Flüchtling sich bei der Asylbehörde nicht ausweisen kann, etwa durch einen Reisepass oder ein anderes Dokument. Für das Innenministerium ist die Handyauswertung „die einzige oder jedenfalls eine wichtige Quelle für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person“.
Durch enge Vorgaben werde die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Asylsuchenden gewahrt. Das BAMF spricht ebenfalls von einer „wertvollen Möglichkeit“, um die Aussagen von Schutzsuchenden im Asylverfahren zu bestätigen. Zugleich sei die Handyanalyse eine „wertvolle Erkenntnisquelle“ für „Indizien zur Widerlegung“ von Aussagen durch den Asylsuchenden. Die Flüchtlinge würden beim Auslesen des Mobiltelefons über ihre „Mitwirkungspflicht“ informiert, so das Bundesamt. Die Daten würden „im Beisein“ der betroffenen Person gespeichert.
.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur