Nach einer „Kurzinformation“ des wissenschaftlichen Parlaments-Dienstes kommt es durch den Paragrafen 28 b des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) faktisch zu einem Nachtreiseverbot in den betroffenen Landkreisen.
„Grobe handwerklichen Fehler“ bescheinigt der Jurist und Bundestags-Vicepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Bundesregierung. Er beschreibt bei Bild die Auswirkungen der jüngsten Rechtsänderung so: Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, dürfe während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, noch mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren.
Kein Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln
Nach der Gesetzesbegründung wird in Hoch-Inzidenz-Landkreisen (ab Inzidenzwert 100) „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“ ist. Dabei seien ausdrücklich „auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst“. Weiter heißt es in dem Papier: „Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet“ sei, wenn Ausnahmen vorliegen.
„Early Bild“ muss warten
Laut Bild stehen damit wohl auch die Flughäfen vor erheblichen Problemen. Passagiere können für Nacht- und Frühflüge nicht anreisen und Nachtflüge dürften von den größten deutschen Flughäfen nicht mit Urlaubern abheben.
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Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ist entsetzt: „Personen, die nicht von der Ausgangssperre ausgenommen seien, dürften nicht mehr befördert werden und müssten den Zug verlassen. Die Verkehre auf den Bundesautobahnen müssten für Betroffene so umgeleitet werden, dass Landkreise mit einer 100er Inzidenz umfahren werden.“
Schleswig-Holstein bald isoliert?
Das sei ein „weder für die Bürger noch die Behörden einzuhaltender Irrsinn“ meint Kubicki und erklärt: „Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass mein Land Schleswig-Holstein vom Süden und Westen der Republik abgenabelt wird, weil Hamburg mit seiner hohen Inzidenz nicht mehr durchfahren werden darf“.
Entschuldigung reicht nicht
Der Bundestags-Vicepräsident verlangt: „Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll“. Mit einer Entschuldigung sei es diesmal aber nicht getan, meint Kubicki. Die Regeln seien zwar absurd, aber bald geltende Rechtslage. Sie ließen sich „daher nicht per Erklärung durch die Kanzlerin“ aus der Welt schaffen. Es müsse jetzt schnell gehandelt werden.
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dts